Hilfe für nicht (mehr) Hilfebedürftige?Anmerkungen zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 1.6.2010 - B 4 AS 78/09 R -
Petersen, V.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 19 bis 22
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen nach dem »Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) — Grundsicherung für Arbeitssuchende«1 ist u.a. die Hilfebedürftigkeit (s. §7 Abs. 1 Nr.3SGBII). Zwar handelt es sich hierbei nicht um die alleinige Anspruchsgrundlage für die Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II, weil der Hilfebedürftige zusätzlich noch persönliche Anspruchsvoraussetzungen wie etwa die Erwerbsfähigkeit (s. §7 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §8 SGB II) erfüllen muss und auch einen Annrag zu stellen hat (s. §37 Abs. 1 SGB IT), die Hilfebedürftigkeit stellt für die Leis-tungsgewährung nach dem SGB II aber ei…