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Heranziehung zu jugendhilferechtlichem Kostenbeitrag; Angemessenheit des Kostenbeitrags; Kostenbeitragspflichtigen muss unterhaltsrechtlicher Selbstbehalt belassen werdenSCB VIII…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 26 bis 30

Dokument
122338
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
26 bis 30
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger ist Vater eines 1990 geborenen Sohnes und einer 1992 geborenen Tochter. Die Beklagte gewährte den Kindern unter anderem in der Zeit vom 1.4.bis zum 31.12.2006 vollstationäre Leistungen der Jugendhilfe (Heimerziehung und Eingliederungshilfe). Für diesen Zeitraum zog sie den Kläger mit Bescheiden vom 12.5.2006 zu einem monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von insgesamt 545,00 Euro heran (340,00 Euro für das erste und 205,00 Euro für das zweite Kind). Auf den Widerspruch des Klägers reduzierte die Beklagte den Kostenbeitrag mit Änderungsbescheid vom 9.1.2007 auf insgesamt 440,00 Euro monatlich (275,00 Euro…

Schlagworte

URTEIL BUNDESGERICHTSHOF RECHT RECHTSPRECHUNG BEDARFSPLANUNG KOSTEN HÖHE ZEIT KIND EINKOMMEN LEITLINIEN ES KOSTENBETEILIGUNG BUNDESREGIERUNG ELTERN MENSCHEN