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Bedarfsgemeinschaft einer ALG-II-Empfängerin mit Leistungsberechtigtem nach AsylbLG; Anspruch auf ungekürzte RegelleistungSGB II §20 Abs.2 Satz 1 und Abs.3 AsytbLC§3
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 31 bis 33
Dokument
122339
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Jahr 1983 geborene Klägerin zu 1, erwerbsfähig und hilfebedürftig im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II), sowie ihre 2000 und 2001 geborenen, mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Töchter, die Klägerinnen zu 2 und 3, lebten im streitbefangenen Zeitraum gemeinsam mit dem geduldeten Staatenlosen A. H., dem Ehegatten der Klägerin zu 1 und Vater der Klägerinnen zu 2 und 3, in einem Haushalt.
Schlagworte
URTEIL
HAMBURG
RECHTSPRECHUNG
BEDARFSPLANUNG
RECHT
ANGEHÖRIGE
HÖHE
SCHREIBEN
HEIZUNG
EINKOMMEN
VERSTÄNDNIS
LEBEN
FRAUEN
ZFSH/SGB
Starnberg