Zu berücksichtigendes Vermögen; fehlende Hilfebedürftigkeit nach SGB II; Verwertbarkeit einer Münzsammlung; Wertermittlung; keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit oder besonde…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 33 bis 36
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der am 23.1.1960 geborene Kläger beantragte am 10.8.2005 Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende. Im Rahmen der Antragstellung gab er an, über Sparbücher mit einem Guthaben in Höhe von insgesamt 532,92 Euro und Bargeld in Höhe von 366,00 Euro zu verfugen. Ferner war er zu diesem Zeitpunkt Eigentümer der von ihm in der F. in G. bewohnten Wohnung zu 30%; die restlichen 70% standen im Eigentum seiner Mutter. Seit dem Tod der Mutter am 17.2.2006 ist er als testamentarischer Erbe Alleineigentümer geworden. Den Verkehrswert dieser Wohnung bezifferte er mit 55.000,00 Euro. Darüber hinaus ist er zu einem Drittel Ei…