Versagung der Erlaubnis zur Kindertagespflege; 75-jährige Rentnerin als Tagespflegeperson ungeeignet; Nichtbefolgen behördlicher AufforderungenSGB VIII §§22, 43
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 42 bis 44
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflegekinder in Bremen gGmbH (PiB), die auf der Grundlage der Landesrichtlinie zur »Förderung und Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen im Land Bremen« von der Stadtgemeinde Bremen mit der Eignungsprüfung der Tagespflegepersonen beauftragt worden ist, sprach sich in einem Schreiben vom 19.10.2009 gegen die Erteilung einer Erlaubnis an die Antragstellerin aus. Da die Tagespflege sich immer mehr »in Richtung Beruf entwickele«, habe die PiB eine Regelung getroffen, dass neue Tagespflegepersonen bei Beginn dieser Tätigkeit noch nicht das Rentenalter überschritten haben dürfen.