CareLit Fachartikel

Versagung der Erlaubnis zur Kindertagespflege; 75-jährige Rentnerin als Tagespflegeperson ungeeignet; Nichtbefolgen behördlicher AufforderungenSGB VIII §§22, 43

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 42 bis 44

Dokument
122343
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
42 bis 44
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Pflegekinder in Bremen gGmbH (PiB), die auf der Grundlage der Landesrichtlinie zur »Förderung und Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen im Land Bremen« von der Stadtgemeinde Bremen mit der Eignungsprüfung der Tagespflegepersonen beauftragt worden ist, sprach sich in einem Schreiben vom 19.10.2009 gegen die Erteilung einer Erlaubnis an die Antragstellerin aus. Da die Tagespflege sich immer mehr »in Richtung Beruf entwickele«, habe die PiB eine Regelung getroffen, dass neue Tagespflegepersonen bei Beginn dieser Tätigkeit noch nicht das Rentenalter überschritten haben dürfen.

Schlagworte

BREMEN MITARBEITER TAGESPFLEGE BETREUUNG BETRIEB BEHÖRDE PERSONEN VERHALTEN SCHREIBEN WOHNUNG ARBEIT FRAUEN GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG KINDERBETREUUNG PERSÖNLICHKEIT