CareLit Fachartikel

Anmietung einer möblierten Wohnung durch Empfänger von Grundsicherungsleistungen; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Abzug einer Möblierungspauschale unzulässig

ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 44 bis 47

Dokument
122344
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
44 bis 47
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger erhält seit dem 4.7.2007 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Zum 1.5.2008 ist er in eine möblierte Wohnung umgezogen, für die er 259,00 Euro Miete nebst 92,00 Euro Nebenkosten monatlich zu zahlen hat. Mit Bescheid vom 28.4.2008 gewährte der Beklagte dem Kläger ab dem 1.5-2008 Grundsicherungsleistungen in Höhe von 647,20 Euro monatlich und nahm bis auf Weiteres einen Abzug von 7,15% (24,81 Euro) vom Regelsatz vor. Dagegen legte der Kläger mit Schreiben vom 16.5.2008 Widerspruch ein.

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG URTEIL KOSTEN RECHTSPRECHUNG MIETE ENTSCHEIDUNG WOHNUNG HÖHE EINKOMMEN SCHREIBEN ES INSTANDHALTUNG TRAGEN PERSONEN ZEIT ARBEIT