CareLit Fachartikel
Anmietung einer möblierten Wohnung durch Empfänger von Grundsicherungsleistungen; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Abzug einer Möblierungspauschale unzulässig
ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 1 · S. 44 bis 47
Dokument
122344
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger erhält seit dem 4.7.2007 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Zum 1.5.2008 ist er in eine möblierte Wohnung umgezogen, für die er 259,00 Euro Miete nebst 92,00 Euro Nebenkosten monatlich zu zahlen hat. Mit Bescheid vom 28.4.2008 gewährte der Beklagte dem Kläger ab dem 1.5-2008 Grundsicherungsleistungen in Höhe von 647,20 Euro monatlich und nahm bis auf Weiteres einen Abzug von 7,15% (24,81 Euro) vom Regelsatz vor. Dagegen legte der Kläger mit Schreiben vom 16.5.2008 Widerspruch ein.
Schlagworte
BEDARFSPLANUNG
URTEIL
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
MIETE
ENTSCHEIDUNG
WOHNUNG
HÖHE
EINKOMMEN
SCHREIBEN
ES
INSTANDHALTUNG
TRAGEN
PERSONEN
ZEIT
ARBEIT