CareLit Fachartikel

Personalabgleich -aber richtig

Dissel-Schneider, N.; Wipp, M.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 14 bis 19

Dokument
122407
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Dissel-Schneider, N.; Wipp, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
14 bis 19
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Personalmeldungen Heime sind dazu verpflichtet nachzuweisen, dass sie das vereinbarte Personal auch vorhalten und einsetzen. Bei der Berechnung ist wichtig, das Personal-Soll richtig zu ermitteln und das vorhandene Personal richtig zu bewerten. Zwei Methoden zur Bewertung. Bereits seit dem 1, 7. 2008 befinden sich die stationären Pflegeeinrichtungen in der gesetzlichen Pflicht, jederzeit durch Personalabgleich nachweisen zu müssen, ob sie das vereinbarte Personal auch vorhalten. Rückforderungen der Pflegekassen aufgrund „aufgedeckter (angeblicher) Personalunterschreitungen belaufen sich zum Teil auf über 100 000…

Schlagworte

MITARBEITER PERSONAL PFLEGESTUFE LEISTUNG AUSFALLZEITEN ALTENHEIM PRAXIS ZEIT BERLIN FEHLZEITEN KRANKHEIT TELEFON Hannover