Personalabgleich -aber richtig
Dissel-Schneider, N.; Wipp, M.; · Altenheim, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 14 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Personalmeldungen Heime sind dazu verpflichtet nachzuweisen, dass sie das vereinbarte Personal auch vorhalten und einsetzen. Bei der Berechnung ist wichtig, das Personal-Soll richtig zu ermitteln und das vorhandene Personal richtig zu bewerten. Zwei Methoden zur Bewertung. Bereits seit dem 1, 7. 2008 befinden sich die stationären Pflegeeinrichtungen in der gesetzlichen Pflicht, jederzeit durch Personalabgleich nachweisen zu müssen, ob sie das vereinbarte Personal auch vorhalten. Rückforderungen der Pflegekassen aufgrund „aufgedeckter (angeblicher) Personalunterschreitungen belaufen sich zum Teil auf über 100 000…