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Aktuelles BSG-Urteil eröffnet neue Möglichkeiten in den Vergütungsverhandlungen der HKPMehr Freiraum für faire Verhandlungen
Iffland, S.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 39 bis 41
Dokument
122420
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Beim Verhandeln neuer Vergütungssätze für die Häusliche Krankenpflege (HKP) sind die Vertragsparteien nicht an die jeweilige Grundlohnsummensteigerung gebunden. Zumindest können die Lohnsummen-steigerungen mehrerer Jahre auch aufaddiert und in die Verhandlung eingebracht werden, so das BSG, das auch die Rolle der Schiedsperson nach§ 132 aSGBV stärkt
Schlagworte
KRANKENPFLEGE
URTEIL
VERGÜTUNG
PALLIATIVPFLEGE
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
VERHANDELN
ROLLE
LITERATUR
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
VERTRÄGE
LEISTUNG
Häusliche Pflege
Hannover