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Aktuelles BSG-Urteil eröffnet neue Möglichkeiten in den Vergütungsverhandlungen der HKPMehr Freiraum für faire Verhandlungen

Iffland, S.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 39 bis 41

Dokument
122420
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Iffland, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
39 bis 41
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Das Bundessozialgericht hat entschieden: Beim Verhandeln neuer Vergütungssätze für die Häusliche Krankenpflege (HKP) sind die Vertragsparteien nicht an die jeweilige Grundlohnsummensteigerung gebunden. Zumindest können die Lohnsummen-steigerungen mehrerer Jahre auch aufaddiert und in die Verhandlung eingebracht werden, so das BSG, das auch die Rolle der Schiedsperson nach§ 132 aSGBV stärkt

Schlagworte

KRANKENPFLEGE URTEIL VERGÜTUNG PALLIATIVPFLEGE ENTSCHEIDUNG GERICHT VERHANDELN ROLLE LITERATUR ZEIT RECHTSPRECHUNG VERTRÄGE LEISTUNG Häusliche Pflege Hannover