CareLit Fachartikel
Neue Vorschrift zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ab 2011
Volkmar, K.; · Physiotherapie, Bochum · 2011 · Heft 1 · S. 23 bis 24
Dokument
122439
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im Jahr 2005 in Kraft getretene Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) A 2 wird zum 1. Januar 2011 von der „DGUV Vorschrift 2 abgelöst. Zum ersten Mal wird von den Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ein gleichlautendes und aufeinander abgestimmtes Regelwerk zur Konkretisierung des Arbeitssicher-heitsgesetzes eingeführt. Änderungen zur bislang geltenden BGV A 2 ergeben sich jedoch nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten.
Schlagworte
BETREUUNG
ARBEITSSCHUTZ
UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
RECHT
HAND
PATIENTEN
BERATER
ZEIT
PRAXIS
FORTBILDUNG
BERATUNG
GESUNDHEITSWESEN
Physiotherapie
Bochum