CareLit Fachartikel

Neue Vorschrift zur sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung ab 2011

Volkmar, K.; · Physiotherapie, Bochum · 2011 · Heft 1 · S. 23 bis 24

Dokument
122439
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Physiotherapie, Bochum
Autor:innen
Volkmar, K.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 29
Seiten
23 bis 24
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
0934-9421
DOI

Zusammenfassung

Die im Jahr 2005 in Kraft getretene Berufsgenossenschaftliche Vorschrift (BGV) A 2 wird zum 1. Januar 2011 von der „DGUV Vorschrift 2 abgelöst. Zum ersten Mal wird von den Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ein gleichlautendes und aufeinander abgestimmtes Regelwerk zur Konkretisierung des Arbeitssicher-heitsgesetzes eingeführt. Änderungen zur bislang geltenden BGV A 2 ergeben sich jedoch nur für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten.

Schlagworte

BETREUUNG ARBEITSSCHUTZ UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN MITARBEITER ARBEITNEHMER RECHT HAND PATIENTEN BERATER ZEIT PRAXIS FORTBILDUNG BERATUNG GESUNDHEITSWESEN Physiotherapie Bochum