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Die Minderung des pfändbaren Arbeitseinkommens durch die von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes zu leistenden Pflichtumlagebeiträge an Zusatzversorgungseinrichtungen wie die…

Sänger, N.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 10 bis 15

Dokument
122579
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Sänger, N.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
10 bis 15
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 (- VII ZB 1/09 -) in einem obiter dictum die umstrittene Frage, ob sich die Unpfändbarkeit der Vergütung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers auf die von diesem im Rahmen der Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu zahlenden Umlagebeiträge erstreckt, bejaht. Damit dürfte für die Praxis geklärt sein, wie die dort vielfach auftretende Proble-matik bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens künftig gehandhabt wird. Auch ist nicht zu verkennen, dass mit der Entscheidung ein sozialpoliti…

Schlagworte

BEITRÄGE ARBEITNEHMER BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER ALTERSVERSORGUNG PRAXIS EINKOMMEN VERSICHERUNG HÖHE RECHTSPRECHUNG ES LEISTUNG STEUERN SCHULD RISIKO