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Leistungsentgelt oder die Last mit der DifferenzierungBesprechung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 23.September 2010-6 AZR 338/09 - (in diesem Heft S.31)

Litschen, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 15 bis 18

Dokument
122580
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Litschen, K.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
15 bis 18
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

In seinem jüngsten Urteil zum Leistungsentgelt nach § 18 TVöD hatte das BAG im Fall eines kommunalen Müllwer-kers zu entscheiden. In der beklagten Kommune war bis zum 31. Juli 2007 keine Dienstvereinbarung zur Umsetzung der leistungs-orientierten Bezahlung (LoB) nach § 18 TVöD (VKA) vereinbart worden. Der Kläger war vom 26. Juni 2007 bis zum 10. Oktober 2007 arbeitsunfähig erkrankt, so dass er im September 2007 kein Entgelt und auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhielt. Daraufhin verweigerte der Arbeitgeber eine Zahlung nach der Protokollerklärung zu §18 Abs. 4 TVöD („12 v.H. des für den Monat Sept…

Schlagworte

ARBEITGEBER TVÖD ENTSCHEIDUNG GERICHT VEREINBARUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN LEISTUNG ARBEITSLEISTUNG HÖHE DRUCK ES ARBEITSVERHÄLTNIS LOGIK BEURTEILUNG ROLLE BUCHBESPRECHUNGEN