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Zeitzuschläge für Nachtund Sonntagsarbeit -BereitschaftszeitenTVöD §6 Abs. 1, §7 Abs. 5, §8 Abs. 1, §9 Abs. 1, Anhang zu §9 B. Abs. 1

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 19 bis 21

Dokument
122581
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
19 bis 21
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist bei der Bekl. als Retrungsas-sistent in der Rettungswache E beschäftigt. Er wird seit November 2006 nach Maßgabe eines Dienstplans eingesetzt, der unter Einschluss von Bereitschaftszeiten eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vorsieht. Im November 2006 entfielen 46 Stunden auf die Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sowie 38 Stunden auf Sonntage. Dafür zahlte die Bekl. dem Kl. tarifliche Zeitzuschläge für 23, 5 Stunden Nachtarbeit i. H. v. 57, 81c brutto und 19 Stunden Sonntagsarbeit i. H. v. 58, 52€ brutto.

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT ARBEITGEBER ARBEITSPLATZ NACHTARBEIT BAT ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG VERSTÄNDNIS HÖHE Zeitschrift für Tarifrecht München