CareLit Fachartikel
Zeitzuschläge für Nachtund Sonntagsarbeit -BereitschaftszeitenTVöD §6 Abs. 1, §7 Abs. 5, §8 Abs. 1, §9 Abs. 1, Anhang zu §9 B. Abs. 1
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 19 bis 21
Dokument
122581
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kl. ist bei der Bekl. als Retrungsas-sistent in der Rettungswache E beschäftigt. Er wird seit November 2006 nach Maßgabe eines Dienstplans eingesetzt, der unter Einschluss von Bereitschaftszeiten eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vorsieht. Im November 2006 entfielen 46 Stunden auf die Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sowie 38 Stunden auf Sonntage. Dafür zahlte die Bekl. dem Kl. tarifliche Zeitzuschläge für 23, 5 Stunden Nachtarbeit i. H. v. 57, 81c brutto und 19 Stunden Sonntagsarbeit i. H. v. 58, 52€ brutto.
Schlagworte
TVÖD
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITSPLATZ
NACHTARBEIT
BAT
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
VERSTÄNDNIS
HÖHE
Zeitschrift für Tarifrecht
München