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Bemessung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallEFZG §4; BUrIG §§1, 11 Abs. 1, §13 Abs. 1; TVöD §21 (=TV-L§21)

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 32 bis 33

Dokument
122586
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Nach §21 Satz 2 TVöD sind u.a. für die Zeiten des Erholungsurlaubs und der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile „als Durchschnitt auf der Basis der dem maßgebenden Ereignis vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate fortzuzahlen. Dies erfordert die mathematisch korrekte Ermittlung des Durchschnitts anhand der konkreten individuellen Daten. Hiervon weicht Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 2 zu den Sätzen 2 und 3 des §21 TVöD nur für den Fall ab, dass der Beschäftigte im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche an allen Tagen des Referenzzeitraums tatsächli…

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT TARIFVERTRAG ARBEITNEHMER ARBEITSUNFÄHIGKEIT TENDENZ ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG HÖHE RECHTSPRECHUNG TRAGEN Zeitschrift für Tarifrecht München