Bemessung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallEFZG §4; BUrIG §§1, 11 Abs. 1, §13 Abs. 1; TVöD §21 (=TV-L§21)
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach §21 Satz 2 TVöD sind u.a. für die Zeiten des Erholungsurlaubs und der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile „als Durchschnitt auf der Basis der dem maßgebenden Ereignis vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate fortzuzahlen. Dies erfordert die mathematisch korrekte Ermittlung des Durchschnitts anhand der konkreten individuellen Daten. Hiervon weicht Satz 1 der Protokollerklärung Nr. 2 zu den Sätzen 2 und 3 des §21 TVöD nur für den Fall ab, dass der Beschäftigte im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche an allen Tagen des Referenzzeitraums tatsächli…