CareLit Fachartikel

Undifferenziertes Leistungsentgelt nach §18 TVöD (VKA)Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) §18 (VKA); Protokollerklärung Nr. 1 zu § 18 Abs. 4 TVöD (VKA) Satz 6

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2011 · Heft 1 · S. 33 bis 36

Dokument
122587
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 25
Seiten
33 bis 36
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist seit 1989 als Müllwerker bei der Bekl. beschäftigt. Kraft beiderseitiger Tarifbindung findet auf das ArbeitsVerhältnis der TVöD Anwendung. Der Kl. war vom 26.6.2007 bis zum 10.10.2007 arbeitsunfähig erkrankt. Im September 2007 erhielt er deswegen kein Arbeitsentgelt und auch keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mehr, sondern bezog Krankengeld.

Schlagworte

TVÖD ARBEITNEHMER ARBEITSZEIT SERVICE RECHTSPRECHUNG LEISTUNG MOTIVATION ES HÖHE ARBEIT SPRACHE TARIFVERHANDLUNGEN VERSTÄNDNIS ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG INTENTION