Chefärzte erhalten keine Grundvergütung nach dem Tarifvertrag für Ärzte
Kienast, R.; Langner, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 1 · S. 7 bis 8
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Vergütungsklausetn In Chefarzt-Verträgen nehmen für die Grundvergütung der Chefärzte Bezug auf die höchste Vergütungsgruppe des BA T und die ihn ablösenden oder ersetzenden Tarifverträge. Seit der Ablösung des BAT durch den TVöD und den seit 2006 für Ärzte geltenden TV-Ärzte/VKA ist umstritten, wie derartige Klauseln zu interpretieren sind. In den letzten Jahren haben zahlreiche Arbeitsund Landesarbeitsgerichte den Chefärzten eine Grundvergütung nach dem (höheren) TV-Ärzteft/KA zugesprochen. Dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht nun mit fünf Urteilen vom 9. Juni 2010 eine klare Absage erteilt:…