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Chefärzte erhalten keine Grundvergütung nach dem Tarifvertrag für Ärzte

Kienast, R.; Langner, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2011 · Heft 1 · S. 7 bis 8

Dokument
122588
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Kienast, R.; Langner, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 80
Seiten
7 bis 8
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Viele Vergütungsklausetn In Chefarzt-Verträgen nehmen für die Grundvergütung der Chefärzte Bezug auf die höchste Vergütungsgruppe des BA T und die ihn ablösenden oder ersetzenden Tarifverträge. Seit der Ablösung des BAT durch den TVöD und den seit 2006 für Ärzte geltenden TV-Ärzte/VKA ist umstritten, wie derartige Klauseln zu interpretieren sind. In den letzten Jahren haben zahlreiche Arbeitsund Landesarbeitsgerichte den Chefärzten eine Grundvergütung nach dem (höheren) TV-Ärzteft/KA zugesprochen. Dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht nun mit fünf Urteilen vom 9. Juni 2010 eine klare Absage erteilt:…

Schlagworte

BAT VERGÜTUNG TVÖD TARIFVERTRAG ARBEITSRECHT KRANKENHAUSTRÄGER RECHTSPRECHUNG EINKOMMEN PRAXIS KRANKENHÄUSER KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach