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Neues zur lauterkeitsrechtlichen Beurteilung des „Verkürzten Versorgungsweges-Anmerkungen zur Brillenversorgung Il-Entscheidung des BGH vom 24. Juni 20101

Reese, U.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 184 bis 186

Dokument
122650
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Reese, U.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
184 bis 186
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der sogenannte „verkürzte Versorgungsweg ist dadurch gekennzeichnet, dass Ärzte aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Erbringern von Hilfsmitteln in verschiedener Weise direkt oder indirekt Einfluss darauf nehmen, welche Hilfsmittel die Patienten von den entsprechenden Leistungserbringern nachfragen. Das Interesse des Hilfsmittelerbringers an derartigen Konstrukten liegt darin, hierdurch die Nachfrageströme unter Einbindung des Vertragsarztes auf die eigenen Produkte zu lenken. Für den teilnehmenden Vertragsarzt kann hierin eine zusätzliche Einnahmequelle liegen, wenn er für seine „Dienste von dem Leistungse…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG RICHTLINIE THERAPIE BEURTEILUNG UNTERNEHMEN PATIENTEN RECHTSPRECHUNG GESUNDHEITSWESEN BRILLEN DRUCK LEISTUNG PERSONEN VERHALTEN PRAXIS MedizinProdukte Recht