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Compliance ist (auch) ein arbeitsrechtliches Themazugleich Anmerkung zu dem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2010 -17 Sa 21/091

Christ, P.; Hey, T.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 189 bis 192

Dokument
122652
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Christ, P.; Hey, T.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
189 bis 192
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das beklagte Pharmaunternehmen ist seit 2004 Mitglied des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittel-industrie e. V. . Über den Verhaltenskodex des Vereins hinaus existieren in dem Unternehmen interne Compliance-Rege-lungen. Der Kläger führte im Jahre 2006 in seiner Funktion als Pharmareferent eine Fortbildungsveranstaltung mit zehn Teilnehmern für die Beklagte durch. Die in diesem Zusammenhang angefallenen Rechnungen reichte der Kläger bei der Beklagten ein und gab fälschlicherweise unter der Nennung konkreter Namen an, die Veranstaltung für neun Ärzte ausge-richtet zu haben. Tatsächlich handelte…

Schlagworte

UNTERNEHMEN KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ABMAHNUNG ARBEITNEHMER URTEIL COMPLIANCE RECHTSANWÄLTE SELBSTKONTROLLE NAMEN ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND ES