CareLit Fachartikel

„Unser Dankeschön für Sie - Bonusprogramme und ihre Prüfung an den Anforderungen des § 7 HWG§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 7 HWG; § 78 AAAG; §§ 1 Abs. 1, Abs. 4, 3 AMPreisV

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 197 bis 200

Dokument
122654
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
197 bis 200
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., ist der Ansicht, die Werbung des Beklagten verstoße gegen die für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltende Preisbindung. Zwar werde bei der Bestellung solcher Mittel deren Preis nicht sofort, sondern erst bei Einlösung des Gutscheins gemindert; darin liege aber ein ebenfalls unzulässiger indirekter Preisrabatt. Zudem verstoße die Aus-lobungspraxis des Beklagten gegen das heilmittelwerberecht-liche Zuwendungsverbot gemäß § 7 HWG.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL BUNDESGERICHTSHOF KUNDE MARKETING WETTBEWERB INTERNET REZEPTE WERBUNG HÖHE ES APOTHEKEN BEURTEILUNG VERHALTEN RICHTLINIE GESUNDHEIT