CareLit Fachartikel
„Unser Dankeschön für Sie - Bonusprogramme und ihre Prüfung an den Anforderungen des § 7 HWG§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 7 HWG; § 78 AAAG; §§ 1 Abs. 1, Abs. 4, 3 AMPreisV
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 197 bis 200
Dokument
122654
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., ist der Ansicht, die Werbung des Beklagten verstoße gegen die für verschreibungspflichtige Arzneimittel geltende Preisbindung. Zwar werde bei der Bestellung solcher Mittel deren Preis nicht sofort, sondern erst bei Einlösung des Gutscheins gemindert; darin liege aber ein ebenfalls unzulässiger indirekter Preisrabatt. Zudem verstoße die Aus-lobungspraxis des Beklagten gegen das heilmittelwerberecht-liche Zuwendungsverbot gemäß § 7 HWG.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
KUNDE
MARKETING
WETTBEWERB
INTERNET
REZEPTE
WERBUNG
HÖHE
ES
APOTHEKEN
BEURTEILUNG
VERHALTEN
RICHTLINIE
GESUNDHEIT