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Wettbewerbsverstoß durch Inverkehrbringen eines mangels Zulassung verkehrsunfähigen Arzneimittels: - Abgrenzung zwischen Funktionsarzneimittel und Medizinprodukt -Photodynamische…

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. bis 207; 210

Dokument
122659
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 10
Seiten
bis 207; 210
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen unmittelbaren Wirkungen auch seine Nebenund Folgewirkungen zu berücksichtigen und führen diese, soweit sie auf immunologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner Einordnung als Arzneimittel.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RICHTLINIE WIRKUNG THERAPIE RECHT BUNDESGERICHTSHOF ZULASSUNG TUMOREN PATIENTEN ZELLEN SAUERSTOFF MITOCHONDRIEN SCHREIBEN DEUTSCHLAND SCHADENSERSATZ WERBUNG