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Die Anforderungen an die Einstufung eines Chefarztes als leitender Angestellter§ 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG, § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 9 · S. 115 bis 119

Dokument
122665
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
115 bis 119
Erschienen: 2010-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

In der juristischen Literatur und Rechtsprechung war lange Zeit streitig, ob ein Chefarzt einer Klinik als sog. leiten-der Angestellter einzustufen ist, da diese Einstufung nicht unerhebliche Folgen sowohl für den Chefarzt selbst als auch für den Arbeitgeber hat: So gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) für den leitenden Angestellten nicht, ^ 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG, der Kündigungsschutz eines leitenden Angestellten ist nach § 14 Abs. 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 S. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) wegen des ohne Begründung zulässigen Antrages auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Falle rechtsunwirksame…

Schlagworte

ANGESTELLTER KRANKENHAUS RECHTSPRECHUNG UNTERNEHMEN ARBEITSVERTRAG ENTSCHEIDUNG LITERATUR ZEIT PRAXIS HÖHE TAGESKLINIK GERIATRIE BETTEN KUNST WAHRNEHMUNG KRANKENHAUSVERWALTUNG