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Chancen, Risiken und EmpfehlungenPositionspapier des VDSI zur Einführung derDGUV Vorschrift 2

Arnold, D.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2011 · Heft 1 · S. 18 bis 20

Dokument
122715
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Arnold, D.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 2
Seiten
18 bis 20
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Den Unfallversicherungsträgern wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz von 1974 ermöglicht, die gesetzlichen Pflichten zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit durch Unfallverhütungsvorschriften näher zu bestimmen. Die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, die zum I.Januar 2011 in Kraft trat, ändert die bisher geltenden Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Das wird das Handeln sowohl der Fachkräfte für Arbeitssicherheit als auch der Betriebsärzte spürbar beeinflussen.

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZ BETREUUNG UNTERNEHMEN SICHERHEIT BETRIEB GESUNDHEIT BETRIEBSÄRZTE KONSENS ARBEIT RISIKO ORIENTIERUNG BERATUNG Sicherheitsingenier Heidelberg