CareLit Fachartikel
Chancen, Risiken und EmpfehlungenPositionspapier des VDSI zur Einführung derDGUV Vorschrift 2
Arnold, D.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2011 · Heft 1 · S. 18 bis 20
Dokument
122715
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Unfallversicherungsträgern wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz von 1974 ermöglicht, die gesetzlichen Pflichten zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit durch Unfallverhütungsvorschriften näher zu bestimmen. Die neue Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2, die zum I.Januar 2011 in Kraft trat, ändert die bisher geltenden Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Das wird das Handeln sowohl der Fachkräfte für Arbeitssicherheit als auch der Betriebsärzte spürbar beeinflussen.
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZ
BETREUUNG
UNTERNEHMEN
SICHERHEIT
BETRIEB
GESUNDHEIT
BETRIEBSÄRZTE
KONSENS
ARBEIT
RISIKO
ORIENTIERUNG
BERATUNG
Sicherheitsingenier
Heidelberg