CareLit Fachartikel
Gericht lehnt Verschiebung unfallbedingter Behandlungskosten auf das beklagte Heim abObhutspflichten von Heimen sind begrenzt
Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 9
Dokument
122725
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn ein Bewohner trotz halbseitiger Lähmung in der Lage ist, sich im Außenbereich des Heims ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen und sich das Pflegepersonal durch wiederholte Beobachtung überzeugen konnte, dass dies kompli-kationslos von statten geht, besteht keine Veranlassung, den Heimbewohner hieran zu hindern und ihn einer noch vorhan-denen Mobilität zu berauben.
Schlagworte
KRANKENTRANSPORTMITTEL
HEIMBEWOHNER
UNFALL
GERICHT
PFLEGEPERSONAL
MOBILITÄT
LÄHMUNG
BEOBACHTUNG
SCHADENSERSATZ
HAND
BEIN
MITTAGESSEN
Care konkret
Hannover