CareLit Fachartikel

Gericht lehnt Verschiebung unfallbedingter Behandlungskosten auf das beklagte Heim abObhutspflichten von Heimen sind begrenzt

Care konkret, Hannover · 2011 · Heft 1 · S. 9

Dokument
122725
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 14
Seiten
9
Erschienen: 2011-01-07 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Wenn ein Bewohner trotz halbseitiger Lähmung in der Lage ist, sich im Außenbereich des Heims ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen und sich das Pflegepersonal durch wiederholte Beobachtung überzeugen konnte, dass dies kompli-kationslos von statten geht, besteht keine Veranlassung, den Heimbewohner hieran zu hindern und ihn einer noch vorhan-denen Mobilität zu berauben.

Schlagworte

KRANKENTRANSPORTMITTEL HEIMBEWOHNER UNFALL GERICHT PFLEGEPERSONAL MOBILITÄT LÄHMUNG BEOBACHTUNG SCHADENSERSATZ HAND BEIN MITTAGESSEN Care konkret Hannover