Notwendige wissenschaftliche Absicherung einer werblichen Anpreisung von NahrungsergänzungenUWG ^ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; 3; 4 Nr. 11 i.V.m. UWG $ 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGB; 3; 5
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 12 · S. 179 bis 183
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittcl darf nur mit wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen erfolgen. Wird ein Mittel angepriesen mit Eigenschaften wie „natürliche Reinigung und „körpereigene Müllabfuhr, handelt es sich dabei nicht um bloße sprachliche Floskeln, sondern um Behauptungen mit einem nachprüfbaren Tatsachenkern. Eine wissenschaft-liche Absicherung, die für die Produkte und deren Wirkungsweisen jedoch nicht erfolgt ist, ist zwingend für solche Aussagen erforderlich. Eine Nachholung der wissenschaftlichen Erläuterung im Rahmen eines Sachverständigengutachtens ist für die Entscheidung des Geric…