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Notwendige wissenschaftliche Absicherung einer werblichen Anpreisung von NahrungsergänzungenUWG ^ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; 3; 4 Nr. 11 i.V.m. UWG $ 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGB; 3; 5

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 12 · S. 179 bis 183

Dokument
122751
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 12 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
179 bis 183
Erschienen: 2010-12-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittcl darf nur mit wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen erfolgen. Wird ein Mittel angepriesen mit Eigenschaften wie „natürliche Reinigung und „körpereigene Müllabfuhr, handelt es sich dabei nicht um bloße sprachliche Floskeln, sondern um Behauptungen mit einem nachprüfbaren Tatsachenkern. Eine wissenschaft-liche Absicherung, die für die Produkte und deren Wirkungsweisen jedoch nicht erfolgt ist, ist zwingend für solche Aussagen erforderlich. Eine Nachholung der wissenschaftlichen Erläuterung im Rahmen eines Sachverständigengutachtens ist für die Entscheidung des Geric…

Schlagworte

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