Abgrenzung von Lebensmittel und ArzneimittelAMG § 21 IV
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 12 · S. 183 bis 186
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es spricht bereits einiges dafür, dass die Antragsbegründung insgesamt nicht den Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) genügt. Die Begründung eines auf Zulassung der Berufung gerichteten Antrags muss eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs durch den Prozessbevollmächtigten erkennen lassen. Dabei verlangt die Darlegung ein Mindestmals an Klarheit, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit der Ausführ-ungen (vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, Vcrwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 185, 194). Ob die vorliegende Antragsbegründun…