CareLit Fachartikel
H Unterscheidungskraft der Marke „omega fitMarkenG §§ 8, 50, 70
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2010 · Heft 12 · S. 190 bis 192
Dokument
122754
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Löschung einer Markcncintragung nach § 50 Abs. 1 i.V.m. § 8 MarkenG erfordert die positive Feststellung, dass das Schutzhindernis im Zeitpunkt der Eintragung und der Entscheidung über die Löschung vorlag. Verbleibende Zweifel gehen grundsätzlich zulasten der Antragstellerin und nicht des Markeninhabers.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
BEURTEILUNG
NAHRUNGSERGAENZUNG
SICHERHEIT
MARKETING
Löschung
Markcncintragung
Markeng
Erfordert
Positive
Feststellung
Schutzhindernis
Zeitpunkt
Eintragung
Vorlag