URTEIL DES BUNDESGERICHTSHOFSPatientenautonomie am Lebensende gestärkt
Schell, W.; · intensiv, Stuttgart · 2011 · Heft 1 · S. 45 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) - 2. Strafrechtssenat - hat in einem Revisionsverfahren eine Fehlentscheidung des Landge-richts Fulda vom 30. 04. 2009 - 16 Js 1/08-1 Ks - aufgehoben und mit Urteil vom 25. 06. 2010 - 2 StR 454/09 -den Rechtsan-walt Wolfgang Putz (München) vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. In diesem Urteil hat der BGH grundsätzliche Ausführungen zum Behandlungsabbruch bei unheilbar erkrankten und nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten gemacht und damit die Patientenautonomie am Lebensende eindeutig gestärkt. Es kann nunmehr erwartet werden, dass auf der Grundlage dieses Urteils…