Keine Grundvergütung nach dem TV-Ärzte/VKA für Chefärzte
Kuhlmann, J.-M.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 43 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Chefärzte gehören nicht nur im Krankenhaus, sondern allgemein zu den am besten verdienenden Arbeitnehmergruppen. Damit dies auch so bleibt, haben sie zuletzt den Tarifwechsel vom BAT über den TVöD auf den TV-Ärzte/VKA genutzt In einem Gerichtsverfahren wollten sie eine Anhebung der noch zu BAT-Zeiten vereinbarten Grundvergütung auf das Niveau der Entgeltgruppe IV nach dem TV-Ärzte/VKA erstreiten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) schob dem jetzt in gleich fünf Parallelentscheidungen vom 9. Juni 2010 einen Riegel vor. Im Ergebnis können demnach Chefärzte, deren Dienstverträge noch zu BAT-Zeiten geschlossen wurden, b…