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Keine Grundvergütung nach dem TV-Ärzte/VKA für Chefärzte

Kuhlmann, J.-M.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2011 · Heft 1 · S. 43 bis 45

Dokument
122769
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Kuhlmann, J.-M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 103
Seiten
43 bis 45
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Chefärzte gehören nicht nur im Krankenhaus, sondern allgemein zu den am besten verdienenden Arbeitnehmergruppen. Damit dies auch so bleibt, haben sie zuletzt den Tarifwechsel vom BAT über den TVöD auf den TV-Ärzte/VKA genutzt In einem Gerichtsverfahren wollten sie eine Anhebung der noch zu BAT-Zeiten vereinbarten Grundvergütung auf das Niveau der Entgeltgruppe IV nach dem TV-Ärzte/VKA erstreiten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) schob dem jetzt in gleich fünf Parallelentscheidungen vom 9. Juni 2010 einen Riegel vor. Im Ergebnis können demnach Chefärzte, deren Dienstverträge noch zu BAT-Zeiten geschlossen wurden, b…

Schlagworte

VERGÜTUNG BAT KRANKENHAUS TVÖD TARIFVERTRAG URTEIL ZEIT VERTRÄGE ES KRANKENHÄUSER GESUNDHEITSWESEN LITERATUR INDUSTRIE ARBEITSVERHÄLTNIS VERSTÄNDNIS EINKOMMEN