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Kündigung wegen Wiederverheiratung nach ScheidungLAG Düsseldorf vom 1.7.2010 (5 Sa 996/09)

Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 20 bis 21

Dokument
122813
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 8
Seiten
20 bis 21
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Der Chefarzt eines katholischen Krankenhau es verstößt gegen das Verbot in Art. 5 Abs. 2 0, eine nach dem Glaubensver-ständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültige Ehe abzuschließen, wenn er nach erfolgter Scheidung eine zweite Ehe eingeht. Gleichwohl kann die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn der katholische Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz erletzt.

Schlagworte

KÜNDIGUNG LEBEN RECHT URTEIL VERBOT KIRCHE EHE MEDIZIN ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN PERSÖNLICHKEIT FREIHEIT Rechtsdepesche Köln