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Kündigung wegen Wiederverheiratung nach ScheidungLAG Düsseldorf vom 1.7.2010 (5 Sa 996/09)
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 20 bis 21
Dokument
122813
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Chefarzt eines katholischen Krankenhau es verstößt gegen das Verbot in Art. 5 Abs. 2 0, eine nach dem Glaubensver-ständnis und der Rechtsordnung der Kirche ungültige Ehe abzuschließen, wenn er nach erfolgter Scheidung eine zweite Ehe eingeht. Gleichwohl kann die Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn der katholische Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz erletzt.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
LEBEN
RECHT
URTEIL
VERBOT
KIRCHE
EHE
MEDIZIN
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
PERSÖNLICHKEIT
FREIHEIT
Rechtsdepesche
Köln