Außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin wegen unterlassener Mitteilungen an den NotarztArbG Mönchengladbach vom 22.4.2010 (1 Ca 497/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 22 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mitte Januar 2010 hatte die Klägerin Dienst im Wohnbereich einer im Jahre 1911 geborenen Bewohnerin, die aus dem Bett in den Rollstuhl mobilisiert und anschließend in eine Cafeteria gebracht wurde. Nachdem zwei Besucherinnen darauf aufmerksam gemacht hatten, dass mit der Bewohnerin etwas nicht stimme, bemerkte die Klägerin „brodelnde, rasselnde Atemgeräusche, legte die Bewohnerin ins Bett legte und stellte nach einem Blick in deren Mundraum fest, dass die untere Zahnprothese fehlte. Auch der herbeigerufene Notarzt schaute in den Mundraum, überprüfte die Vitalparameter (EKG), saugte die Bewohnerin durch die Nase…