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Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeit ausgleich in RuhezeitBAG vom 22.7.2010 (6 AZR 78/09

Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 24 bis 26

Dokument
122815
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 8
Seiten
24 bis 26
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

er Kläger war bis März 2010 als Assistenzarzt bei der beklagten Klinik beschäftigt. Zwischen den Parteien fand kraft beiderseitiger Tarifbindung der TV-Ärzte/VKA Anwendung. Der Arzt leistete außerhalb der regulären Arbeitszeit Bereit-schaftsdienste mit jeweils zehn Stunden, von denen entsprechend der tariflichen Regelung 90% und damit neun Stunden als Arbeitszeit gewertet wurden. Im Anschluss erhielt er Freizeitausgleich, der vom Arbeitgeber in die gesetzliche Ruhezeit gelegt wurde

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITGEBER KRANKENHAUS BEREITSCHAFTSDIENST ZEIT VERGÜTUNG ARBEITSLEISTUNG GESUNDHEITSWESEN DOKUMENTATION HYGIENE PATIENTEN ERHOLUNG Rechtsdepesche Köln