CareLit Fachartikel
Abgeltung von Bereitschaftsdienst durch Freizeit ausgleich in RuhezeitBAG vom 22.7.2010 (6 AZR 78/09
Rechtsdepesche, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 24 bis 26
Dokument
122815
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
er Kläger war bis März 2010 als Assistenzarzt bei der beklagten Klinik beschäftigt. Zwischen den Parteien fand kraft beiderseitiger Tarifbindung der TV-Ärzte/VKA Anwendung. Der Arzt leistete außerhalb der regulären Arbeitszeit Bereit-schaftsdienste mit jeweils zehn Stunden, von denen entsprechend der tariflichen Regelung 90% und damit neun Stunden als Arbeitszeit gewertet wurden. Im Anschluss erhielt er Freizeitausgleich, der vom Arbeitgeber in die gesetzliche Ruhezeit gelegt wurde
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITGEBER
KRANKENHAUS
BEREITSCHAFTSDIENST
ZEIT
VERGÜTUNG
ARBEITSLEISTUNG
GESUNDHEITSWESEN
DOKUMENTATION
HYGIENE
PATIENTEN
ERHOLUNG
Rechtsdepesche
Köln