CareLit Fachartikel

Wirtschaftlichkeitsprüfung: Praxisbesonderheit schwere Fälle?

Ihde, F.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 135

Dokument
122828
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ihde, F.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
135
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

In der Prüfungspraxis wird oft übersehen, dass durchaus bei gründlicher Darstellung des Sachverhalts eine Praxisbe-sonderheit der schweren Behandlungsfälle bei gleichzeitig unterdurchschnittlicher Fallzahl in Betracht kommt. Hat der Zahnarzt eine unterdurchschnittliche Fallzahl und gleichzeitig viele schwere Falle, so kommen statistische Verzerrungen in Frage, die den Fallwert erhöhen. Zum Nachweis einer solchen Praxisbesonderheit ist es unerlässlich, dass von Seiten des Zahnarztes die einzelnen als schwer eingestuften Patientenfälle im Einzelnen für die Prüfungsstelle und/oder den Beschwerde-ausschuss substanti…

Schlagworte

BAYERN ENTSCHEIDUNG ENTWICKLUNG WIRTSCHAFTLICHKEITSPRÜFUNG PRAXIS Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement Frankfurt