CareLit Fachartikel

Welche Veränderungen bringt das neue Betäubungsmittelrecht?

Kuhlen, I.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 136 bis 137

Dokument
122829
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Kuhlen, I.;
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 18
Seiten
136 bis 137
Erschienen: 2010-11-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Neben einer Anpassung der Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist die Festlegung einer Höchstver-schreibungsmenge für Tapentadol und ein Ausdehnen der Vorschriften für das Weiterverwenden von Betäubungsmitteln in Altenund Pflege-heimen und in Hospizen sowie in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vorgesehen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Errichtung eines Betäubungsmittel-Notfallvorrats in stationären Hospizen und im Rahmen der SAPV geschaffen werden.

Schlagworte

CANNABIS ANPASSUNG APOTHEKE VORSCHRIFTEN EINRICHTUNG EUROPA TAPENTADOL FLUNITRAZEPAM PATIENTEN ZULASSUNG THERAPIE SPASTIK SKLEROSE DEUTSCHLAND ES APOTHEKEN