CareLit Fachartikel
Welche Veränderungen bringt das neue Betäubungsmittelrecht?
Kuhlen, I.; · Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 136 bis 137
Dokument
122829
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neben einer Anpassung der Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist die Festlegung einer Höchstver-schreibungsmenge für Tapentadol und ein Ausdehnen der Vorschriften für das Weiterverwenden von Betäubungsmitteln in Altenund Pflege-heimen und in Hospizen sowie in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vorgesehen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Errichtung eines Betäubungsmittel-Notfallvorrats in stationären Hospizen und im Rahmen der SAPV geschaffen werden.
Schlagworte
CANNABIS
ANPASSUNG
APOTHEKE
VORSCHRIFTEN
EINRICHTUNG
EUROPA
TAPENTADOL
FLUNITRAZEPAM
PATIENTEN
ZULASSUNG
THERAPIE
SPASTIK
SKLEROSE
DEUTSCHLAND
ES
APOTHEKEN