CareLit Fachartikel
Entscheidungen Die Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlicht werden
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2010 · Heft 11 · S. 144
Dokument
122832
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine im Hochtaunuskreis ansässige Gesellschaft betreibt in Berlin ein Pflegeheim mit 160 Pflegeplätzen. Die Qualität dieser Einrichtung wurde im November 2009 geprüft und mit der Note 3,0 (befriedigend) bewertet. Die hiergegen erhobenen Einwände wiesen die Pflegekassen zurück. Um eine Veröffentlichung zu verhindern, stellte der Träger des Pflegeheims einen gerichtlichen Eilantrag.
Schlagworte
BERICHT
DOKUMENTATION
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
QUALITAETSSICHERUNG
PFLEGE
BERLIN
BERUFSAUSÜBUNG
PFLEGEHEIME
LEISTUNG
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement
Frankfurt