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RISIKOMANAGEMENTVorbeugen ist besser als haften!

HÖFERT, R.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2010 · Heft 1 · S. 48 bis 50

Dokument
122853
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
HÖFERT, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 1
Seiten
48 bis 50
Erschienen: 2010-01-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Grund für die steigende Inanspruchnahme ist die zunehmende Abkehr von der Schadensregulierung auf Basis von Teilungs-abkommen. Im Gegensatz von der ansonsten gesetzlich vorgesehenen Prüfung der Haftungsfrage wird beim Teilungsabkommen eine vereinfachte Schadensabwicklung praktiziert. Hierbei einigen sich Versicherungsunternehmen und Träger der Sozial-versicherung darauf, im Schadensfall ohne die Prüfung der Verschuldensfrage eine zuvor festgesetzte Haftungsquote zu erstatten.

Schlagworte

KRANKENKASSE URTEIL STURZ KOSTEN KRANKENHAUS DEKUBITUS KONTRAKTUR PNEUMONIE SCHMERZ INFEKTION DEMENZ DIENSTANWEISUNGEN GESUNDHEITSWESEN RECHTSPRECHUNG HARNINKONTINENZ DEKUBITALGESCHWÜR