CareLit Fachartikel

Staatsanwaltschaft MünchenSuizidbeihilfe durch Angehörige ist straffrei

Weber, M.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2011 · Heft 2 · S. 199 bis 202

Dokument
122873
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Weber, M.;
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
199 bis 202
Erschienen: 2011-02-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Eine 77-jährige, an Alzheimerscher Demenz erkrankte Frau, nahm sich Ende Februar 2009 das Leben, um das Fortschreiten ihrer Erkrankung nicht mehr erleben zu müssen. Sie hatte ihren Suizid gründlich vorbereitet und mit Unterstützung eines Rechtsanwalts geplant. Ihre Kinder standen ihr bei und verständigten nach ihrem Tod vereinbarungsgemäß die Polizei. Das anschließende Ermittlungsverfahren gegen die Kinder wurde im Juli 2010 von der Staatsanwaltschaft München eingestellt. Der Artikel erörtert die Rechtsprobleme, die sich bei der Beihilfe zum Suizid ergeben.

Schlagworte

LEBEN SUIZID TELEFON AUSLAND RECHT KRANKHEIT DEMENZ TOD POLIZEI DEUTSCHLAND TÖTUNGSDELIKT SCHWEIZ ES ZELLEN NERVENSYSTEM HALS