CareLit Fachartikel
Staatsanwaltschaft MünchenSuizidbeihilfe durch Angehörige ist straffrei
Weber, M.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2011 · Heft 2 · S. 199 bis 202
Dokument
122873
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine 77-jährige, an Alzheimerscher Demenz erkrankte Frau, nahm sich Ende Februar 2009 das Leben, um das Fortschreiten ihrer Erkrankung nicht mehr erleben zu müssen. Sie hatte ihren Suizid gründlich vorbereitet und mit Unterstützung eines Rechtsanwalts geplant. Ihre Kinder standen ihr bei und verständigten nach ihrem Tod vereinbarungsgemäß die Polizei. Das anschließende Ermittlungsverfahren gegen die Kinder wurde im Juli 2010 von der Staatsanwaltschaft München eingestellt. Der Artikel erörtert die Rechtsprobleme, die sich bei der Beihilfe zum Suizid ergeben.
Schlagworte
LEBEN
SUIZID
TELEFON
AUSLAND
RECHT
KRANKHEIT
DEMENZ
TOD
POLIZEI
DEUTSCHLAND
TÖTUNGSDELIKT
SCHWEIZ
ES
ZELLEN
NERVENSYSTEM
HALS