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Die Geltung der VO (EWG) Nr. 1408/71 für das Pflegeversicherungssystem einer föderalen Einheit unter Ausschluss von Personen aus anderen Teilen des Staatsgebiets

Beschorner, J.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2011 · Heft 2 · S. 61 bis 67

Dokument
122920
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Beschorner, J.;
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 50
Seiten
61 bis 67
Erschienen: 2011-02-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zuund abwandern (Wander-arbeitnehmerverordnung), hat als Hauptziel die Gewährleistung der vertraglichen Freizügigkeit nach Art. 39 EG-Vertrag. Von Vertrags wegen zunächst in persönlicher Hinsicht auf die Arbeitnehmer beschränkt, zu denen auch Beamte zählen, 2 wurde der persönliche Anwendungsbereich der VO (EWG) Nr. 1408/71 im Laufe der Zeit erweitert und auf Selbstständige und Studierende sowie deren Hinterb…

Schlagworte

SICHERHEIT PFLEGEVERSICHERUNG RECHT WOHNEN BELGIEN ARBEITNEHMER FLÜCHTLINGE PERSONEN ZEIT ES KRANKHEIT BERUFSKRANKHEITEN ARBEITSLOSIGKEIT BERLIN ZIELE DEUTSCHLAND