CareLit Fachartikel

ARBEITSRECHTFristlose Kündigung wegen eines Bagatelldelikts?

WEBER, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2011 · Heft 1 · S. 50 bis 51

Dokument
122943
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
WEBER, M.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 2
Seiten
50 bis 51
Erschienen: 2011-01-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers, die sich gegen das Vermögen des Arbeitgebers richtet, kann eine außerordent-liche Kündigung rechtfertigen - auch dann, wenn der Arbeitgeber nur einen geringen oder keinen Schaden davonträgt. Vor jeder Kündigung ist allerdings eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. So spricht ein langjähriges beanstand-ungsfreies Arbeitsverhältnis beispielsweise für den Arbeitnehmer.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG KÜNDIGUNG ARBEITGEBER URTEIL ABMAHNUNG ARBEITNEHMER ARBEITSVERHÄLTNIS BERLIN VERHALTEN VERTRAUEN KATASTROPHEN LEBEN EIGENTUM ROLLE PROGNOSE ES