CareLit Fachartikel
ARBEITSRECHTFristlose Kündigung wegen eines Bagatelldelikts?
WEBER, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2011 · Heft 1 · S. 50 bis 51
Dokument
122943
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers, die sich gegen das Vermögen des Arbeitgebers richtet, kann eine außerordent-liche Kündigung rechtfertigen - auch dann, wenn der Arbeitgeber nur einen geringen oder keinen Schaden davonträgt. Vor jeder Kündigung ist allerdings eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. So spricht ein langjähriges beanstand-ungsfreies Arbeitsverhältnis beispielsweise für den Arbeitnehmer.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
URTEIL
ABMAHNUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERHÄLTNIS
BERLIN
VERHALTEN
VERTRAUEN
KATASTROPHEN
LEBEN
EIGENTUM
ROLLE
PROGNOSE
ES