Neue Verwaltungspraxis des BfArM bei Änderungen derArzneimittelbezeichnung
Winnands, S.; Kozianka, W.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 7 bis 9
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dieser teilt die Bundesoberbehörde mit, dass sie ab Mitte September 2010 ihre Verwaltungspraxis zu nationalen Änderungsanzeigen die Arzneimittelbezeichnung betreffend ändert. Solche Änderungsverfahren wird die Behörde ab diesem Zeitpunkt innerhalb einer Bearbeitungsfrist von 30 Tagen nach Validierung mit einem Änderungsbescheid der Zulassung abschließen, oder bei Unzulässigkeit der Änderung wird die Änderung des Zulassungsbescheides mittels eines Feststel-lungsbescheides abgelehnt. Die Behörde weist darauf hin, dass die Verwendung von Arzneimittelbezeichnungen, die von der im Zulassungsbescheid abweichen, ei…