CareLit Fachartikel

Neue Verwaltungspraxis des BfArM bei Änderungen derArzneimittelbezeichnung

Winnands, S.; Kozianka, W.; · PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 7 bis 9

Dokument
122957
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Winnands, S.; Kozianka, W.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
7 bis 9
Erschienen: 2011-01-31 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Mit dieser teilt die Bundesoberbehörde mit, dass sie ab Mitte September 2010 ihre Verwaltungspraxis zu nationalen Änderungsanzeigen die Arzneimittelbezeichnung betreffend ändert. Solche Änderungsverfahren wird die Behörde ab diesem Zeitpunkt innerhalb einer Bearbeitungsfrist von 30 Tagen nach Validierung mit einem Änderungsbescheid der Zulassung abschließen, oder bei Unzulässigkeit der Änderung wird die Änderung des Zulassungsbescheides mittels eines Feststel-lungsbescheides abgelehnt. Die Behörde weist darauf hin, dass die Verwendung von Arzneimittelbezeichnungen, die von der im Zulassungsbescheid abweichen, ei…

Schlagworte

BEHÖRDE GESETZ RECHT RECHTSPRECHUNG RISIKO WIRKUNG ZULASSUNG EIS ROLLE CHARAKTER AUTOMATISMUS FUSS INDUSTRIE RECHTSANWÄLTE PflegeRecht Neuwied