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Keine Rabatte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel — (Bonuspunkte)UWG §S 3, 4 Nr. 11; HWG §711 Nr. 1 Fall 2
PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 18 bis 21
Dokument
122959
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger, der ebenso wie die Beklagte in ß. eine Apotheke betreibt, verteilte am 15. Mai 2006 in seiner Apotheke und durch Hauswurfsendungen Karten zum Sammeln von Bonuspunkten, die der Kunde unter anderem für die Hmlösung eines Rezepts erhalten sollte. Bei Vorlage einer Karte mit zehn Bonuspunkten sollte der Kunde von ihm entrichtete Praxisgebühren in Höhe von 10 EUR erstattet oder diesen Betrag auf den Kaufpreis für ein nicht verschreibungs-pflichtiges Produkt aus dem Angebot der Apotheke des Klägers angerechnet bekommen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF
APOTHEKE
KUNDE
MARKETING
HÖHE
SICHERHEIT
ES
BERATUNG
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKER
VERDRÄNGUNG
SCHADENSERSATZ
VERHALTEN
RICHTLINIE