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Keine Rabatte bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel — (Bonuspunkte)UWG §S 3, 4 Nr. 11; HWG §711 Nr. 1 Fall 2

PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 18 bis 21

Dokument
122959
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 15
Seiten
18 bis 21
Erschienen: 2011-01-31 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger, der ebenso wie die Beklagte in ß. eine Apotheke betreibt, verteilte am 15. Mai 2006 in seiner Apotheke und durch Hauswurfsendungen Karten zum Sammeln von Bonuspunkten, die der Kunde unter anderem für die Hmlösung eines Rezepts erhalten sollte. Bei Vorlage einer Karte mit zehn Bonuspunkten sollte der Kunde von ihm entrichtete Praxisgebühren in Höhe von 10 EUR erstattet oder diesen Betrag auf den Kaufpreis für ein nicht verschreibungs-pflichtiges Produkt aus dem Angebot der Apotheke des Klägers angerechnet bekommen.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL URTEIL BUNDESGERICHTSHOF APOTHEKE KUNDE MARKETING HÖHE SICHERHEIT ES BERATUNG RECHTSPRECHUNG APOTHEKER VERDRÄNGUNG SCHADENSERSATZ VERHALTEN RICHTLINIE