CareLit Fachartikel
Werbung für ein GenerikumUWG $$ 3, 4 Nr. 11, 5; HWG § 3; SGB V §§ 31, 84 I Nr. 1, 106, 130a VIII
PflegeRecht, Neuwied · 2011 · Heft 1 · S. 21 bis 24
Dokument
122960
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die an Ärzte gerichtete Werbung für ein Generikum mit der Angabe „ ... eine wirtschaftliche Alternative für Ihre Verordnung mit einem Preisvorteil bis zu 36 % gegenüber P. (Originalpräparat) ist irreführend, wenn die Berechnung der Ersparnis auf den in der sog. Lauer-Taxe verzeichneten Abgabepreisen basiert und aus der Angabc nicht hinreichend deutlich hervorgeht, dass der genannte Preisvorteil aufgrund des Bestehens von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Originalhersteller für einen erheblichen Anteil der Verschreibungen nicht erzielt werden kann.
Schlagworte
ALTERNATIVE
MARKETING
ARZNEIMITTEL
URTEIL
KRANKENVERSICHERUNG
RECHTSPRECHUNG
WERBUNG
THROMBOZYTENAGGREGATIONSHEMMER
CLOPIDOGREL
ZULASSUNG
APOTHEKEN
HÖHE
ES
BEURTEILUNG
WISSENSCHAFT
SPRACHE