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TRIAGE BEI INFLUENZAPANDEMIEWer kann versorgt werden?

Schoeller, A.; Fuchs, C.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 117 bis 119

Dokument
123031
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Schoeller, A.; Fuchs, C.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 108
Seiten
117 bis 119
Erschienen: 2011-01-28 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

im Katastrophenfall rückt der Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung gegenüber dem Grundrecht des Einzelnen in den Vordergrund. Zu prüfen ist, ob der Rechtsrahmen im Fall einer Pandemie dementsprechend anzupassen ist. Man sollte für den Ernstfall einer Pandemie vorbereitet sein: Nach welchen Kriterien geht man vor, um Leben zu retten, oder wie werden die knappen medizinischen Güter und Maßnahmen zugeteilt? Es ist bemerkenswert, dass der Sachverhalt der Triage oder die Zuteilung knapper medizinischer Güter und Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz nicht angesprochen werden - sind dies doch ganz zentrale Probleme im…

Schlagworte

GESUNDHEIT THERAPIE SEDATIVA PERSONAL GESUNDHEITSWESEN INFEKTIONSSCHUTZGESETZ BEVÖLKERUNG LEBEN TRIAGE KATASTROPHEN PATIENTEN ZEIT BEVÖLKERUNGSGRUPPEN FEUERWEHR POLIZEI PERSONEN