Fremdnützige Forschung, unter BedingungenDie Wissenschaftskommission des Nationalrats ließ soeben das Humanforschungsgesetz passieren.
Jachertz, N.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 121
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Schweiz ist dabei, die Forschung am Menschen in einem Bundesgesetz umfassend zu regeln und hat dazu mittels Volksabstimmung eigens die Verfassung geändert. Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (vergleichbar dem Wissenschaftsausschuss des Deutschen Bundestages) ließ am 14. Januar 2011 das Humanforschungsgesetz (HFG) mit 15 zu zwei Stimmen bei sechs Enthaltungen passieren. Das Schweizer Parlament, der Nationalrat, wird voraussichtlich in seiner Frühjahrssession darüber abstimmen. Mit seiner Zustimmung ist zu rechnen. Denn bereits am 7. März 2010 hatten die Schweizer Bürger in einer Volksabstimmung die…