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Fremdnützige Forschung, unter BedingungenDie Wissenschaftskommission des Nationalrats ließ soeben das Humanforschungsgesetz passieren.

Jachertz, N.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2011 · Heft 1 · S. 121

Dokument
123033
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Jachertz, N.;
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 108
Seiten
121
Erschienen: 2011-01-28 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Die Schweiz ist dabei, die Forschung am Menschen in einem Bundesgesetz umfassend zu regeln und hat dazu mittels Volksabstimmung eigens die Verfassung geändert. Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (vergleichbar dem Wissenschaftsausschuss des Deutschen Bundestages) ließ am 14. Januar 2011 das Humanforschungsgesetz (HFG) mit 15 zu zwei Stimmen bei sechs Enthaltungen passieren. Das Schweizer Parlament, der Nationalrat, wird voraussichtlich in seiner Frühjahrssession darüber abstimmen. Mit seiner Zustimmung ist zu rechnen. Denn bereits am 7. März 2010 hatten die Schweizer Bürger in einer Volksabstimmung die…

Schlagworte

FORSCHUNG EINWILLIGUNG BEDARFSPLANUNG BELASTUNG BUNDESREGIERUNG GESUNDHEIT SCHWEIZ MENSCHEN PERSONEN KRANKHEIT PATIENTEN ONKOLOGEN Deutsches Ärzteblatt Köln