Experten-Tipp: Neue Vorschrift zur Arbeitsschutzbetreuung
Reinke, C.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 2 · S. 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2017 hat die betriebsärztiiche und sicherheitstechnische Betreuung eine neue rechtliche Basis: die DGUV Vorschrift 2. Auch Pflegedienste soiiten ihre Arbeitsschutzbetreuung prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die DGUV Vorschrift 2 vereinheitlicht die bisher unterschiedlichen Regelungen von Berufsgenossenschaften und Unfallversicher-ungsträgern der öffentlichen Hand für die Arbeitsschutzbetreuung, die jeder Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheits-gesetz für seinen Betrieb zu organisieren hat. Je nach Anzahl der Beschäftigten gibt es unterschiedliche Formen dieser betriebsärztlichen und sicherhe…