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Experten-Tipp: Neue Vorschrift zur Arbeitsschutzbetreuung

Reinke, C.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2011 · Heft 2 · S. 16

Dokument
123068
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Reinke, C.;
Ausgabe
Heft 2 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
16
Erschienen: 2011-02-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2017 hat die betriebsärztiiche und sicherheitstechnische Betreuung eine neue rechtliche Basis: die DGUV Vorschrift 2. Auch Pflegedienste soiiten ihre Arbeitsschutzbetreuung prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die DGUV Vorschrift 2 vereinheitlicht die bisher unterschiedlichen Regelungen von Berufsgenossenschaften und Unfallversicher-ungsträgern der öffentlichen Hand für die Arbeitsschutzbetreuung, die jeder Arbeitgeber nach dem Arbeitssicherheits-gesetz für seinen Betrieb zu organisieren hat. Je nach Anzahl der Beschäftigten gibt es unterschiedliche Formen dieser betriebsärztlichen und sicherhe…

Schlagworte

BETREUUNG BETRIEB ARBEITGEBER ARBEITSSCHUTZ UNTERNEHMEN BEDARFSPLANUNG HAND BERUFSKRANKHEITEN Häusliche Pflege Hannover