Sterbehilfe: Wer darf/muss die Behandlung abbrechen - Arzt, Pflegende, Betreuer?
Stolz, K.; Riedel, A.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 13 bis 17
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 25.06.2010 hat ein Strafsenat des BGH einen spektakulären „Sterbehilfe-fall entschieden, der sich im Dezember 2007 ereignet hatte.1 Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zur Sterbehilfe durch aktives Tun, hat das Gericht, auch im Hinblick auf die seit 01.09.2009 in Kraft getretene gesetzliche Regelung, u. a. festgestellt, dass bei einer „Sterbehilfe ein Behandlungsabbruch sowohl durch Unterlassen als auch durch aktives Tun vorgenommen werden kann. Nach Meinung des BGH ist ein Behandlungsabbruch (strafrechtlich) „nicht auf das Handeln der den Patienten behandelnden Ärzte sowie der Betreuer und Bevollm…