CareLit Fachartikel
Zur Fristenkontrolle§§ 85 Abs. 2,233 Fd ZPO~
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
123158
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besteht in einer Anwaltskanzlei die Möglichkeit, dass ein Rechtsanwalt selbst Fristen streicht und bleibt offen, wer eine Frist zu Unrecht gestrichen hat, so muss der Rechtsanwalt ein eigenes Verschulden ausräumen und ggf. zu den organisatorischen Maßnahmen, die er zur Vermeidung von Fehlerquellen durch die Kompetenzüberschneidung getroffen hat, Stellung nehmen.
Schlagworte
BÜRO
BUNDESGERICHTSHOF
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
VERANTWORTLICHKEIT
FORTBILDUNG
VERSICHERUNG
BÜROORGANISATION
WISSEN
PERSONEN
KALENDER
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis