CareLit Fachartikel

Zur Zwangsmedika-mentation1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 38

Dokument
123160
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
38
Erschienen: 2011-01-15 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Zwangsmedikation stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. Sie gestattet die Ausübung von Gewalt gegen den Betroffenen, z.B. seine Fixierung. Die Genehmigung ist deshalb nur zulässig, wenn die Zwangsmedi-kation erforderlich und angemessen ist. Ob dies der Fall ist, bedarf im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs einer besonders sorgfältigen Prüfung (Leitsatz der Red.)-

Schlagworte

UNTERBRINGUNG THERAPIE BEDARFSPLANUNG ENTSCHEIDUNG FIXIERUNG GEWALT SCHIZOPHRENIE PSYCHIATRIE ZEIT ES TABLETTEN SPRITZEN BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis