CareLit Fachartikel
Zur Zwangsmedika-mentation1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 38
Dokument
123160
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zwangsmedikation stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen dar. Sie gestattet die Ausübung von Gewalt gegen den Betroffenen, z.B. seine Fixierung. Die Genehmigung ist deshalb nur zulässig, wenn die Zwangsmedi-kation erforderlich und angemessen ist. Ob dies der Fall ist, bedarf im Hinblick auf die Schwere des Eingriffs einer besonders sorgfältigen Prüfung (Leitsatz der Red.)-
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
THERAPIE
BEDARFSPLANUNG
ENTSCHEIDUNG
FIXIERUNG
GEWALT
SCHIZOPHRENIE
PSYCHIATRIE
ZEIT
ES
TABLETTEN
SPRITZEN
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis