CareLit Fachartikel
Zum Schonvermögen90 SGB XII
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 41
Dokument
123164
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf die Herkunft des Vermögens (hier: Ansammlungen von Geldern der Sozialhilfe) kommt es für die Frage, ob dieses für die Betreuervergütung zu verwenden ist, in aller Regel nicht an. Auch Verbindlichkeiten bleiben unberücksichtigt. Aller-dings kann die - in diesem Fall nicht zu entscheidende - Frage auftreten, ob sich der Betreuer Schadensersatzansprüchen aussetzt, wenn er Gelder der Sozialhilfe ansammelt und damit im Ergebnis die Basis für einen höheren Vergütungsanspruch schafft als bei einem mittellosen Betreuten. (Leits. d. Red. )
Schlagworte
SOZIALHILFE
BEDARFSPLANUNG
BEHÖRDE
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
ES
HÄRTE
EINKOMMEN
GESUNDHEIT
BtPrax
Betreuungsrechtliche Praxis