CareLit Fachartikel

Zum Schonvermögen90 SGB XII

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 41

Dokument
123164
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2011
Jahrgang 20
Seiten
41
Erschienen: 2011-01-15 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Auf die Herkunft des Vermögens (hier: Ansammlungen von Geldern der Sozialhilfe) kommt es für die Frage, ob dieses für die Betreuervergütung zu verwenden ist, in aller Regel nicht an. Auch Verbindlichkeiten bleiben unberücksichtigt. Aller-dings kann die - in diesem Fall nicht zu entscheidende - Frage auftreten, ob sich der Betreuer Schadensersatzansprüchen aussetzt, wenn er Gelder der Sozialhilfe ansammelt und damit im Ergebnis die Basis für einen höheren Vergütungsanspruch schafft als bei einem mittellosen Betreuten. (Leits. d. Red. )

Schlagworte

SOZIALHILFE BEDARFSPLANUNG BEHÖRDE BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG GERICHT ES HÄRTE EINKOMMEN GESUNDHEIT BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis