CareLit Fachartikel
Zum Anspruch der Bankkunden auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds§ 6 Nr. 1 SEF
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2011 · Heft 1 · S. 41 bis 45
Dokument
123165
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für Bankkunden besteht grds. kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Von einer Bank eingegangene Verbindlichkeiten aus einer Schuldübernahme erfüllen nicht die statuarischen Voraussetz-ungen nach § 6 Nr. 1 SEF für eine Leistung aus dem Einlagensicherungsfonds.
Schlagworte
LEISTUNG
SICHERHEIT
ENTSCHÄDIGUNG
ENTSCHEIDUNG
BUNDESGERICHTSHOF
BILANZIERUNG
BERLIN
DEUTSCHLAND
VERTRÄGE
SPRACHE
SCHREIBEN
HÖHE
ES
NATUR
VERHALTEN
PERSONEN