Überwachungsmaßnahmen können eine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellenWC § 1, § 192; AVB§1 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, §2 Abs. 1, §4 Abs. 1, Abs. 6; BGB §307 Abs. 1 Satz 1…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 1 · S. 568 bis 573
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem vorliegenden Fall ist ein Mann durch einen Unfall zum Pflegefall geworden und musste unter anderem ständig künstlich beatmet werden. Die Überwachung übernahmen zum Teil ein darauf spezialisiertes Fachunternehmen sowie die Ehefrau des Mannes. Die private Krankenversicherung wollte die Kosten für die Überwachung jedoch nicht übernehmen, weil sie der Auffassung war, dass sie zu den durch die Pflegeversicherung abgedeckten Grundpflegeleistungen gehören und somit bereits bezahlt waren. Außerdem würde die Überwachung einer Beatmung nicht zu den medizinisch notwendigen Heil-behandlungen gehören, die erstattet we…