CareLit Fachartikel

Keine Anerkennung einer polnischen KrankenschwesterKrPflG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2, § 25 Abs. 2 und Abs. 3; RL 2005/36/EG Art. 31, Art. 33 Abs. 2 und Abs. 3

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2010 · Heft 1 · S. 591 bis 594

Dokument
123251
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2010
Jahrgang 14
Seiten
591 bis 594
Erschienen: 2010-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorliegend geht es im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe um das Begehren der Klägerin, als »Krankenschwester« tätig sein zu dürfen, sowie hilfsweise um Erteilung der Erlaubnis zur Führungder Berufsbezeich-nung »Gesundheitsund Krankenpflegerin«. Mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskosten-hilfe für die erste Instanz greift die Klägerin insbesondere die Ablehnung der erstrebten Anerkennung der Gleichwertig-keit ihrer Ausbildung in Polen durch das Verwaltungsgericht an.

Schlagworte

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